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Bienen anmelden: Pflichten beim Veterinäramt & Tierseuchenkasse

Bienen anmelden ist Pflicht: Wo, wann und wie meldest du deine Bienenvölker beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse? Alle Schritte für Imker in Deutschland – mit Bundesland-Hinweisen.

Geprüftes Expertenwissen · Quellen: Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), Bienenseuchen-Verordnung, Tierseuchenkassen der Länder

Muss ich meine Bienen anmelden? – Ja, das ist Pflicht

Wer in Deutschland Bienen hält, muss dies anzeigen – unabhängig von der Völkerzahl und unabhängig davon, ob Honig verkauft wird. Grundlage sind das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und die Bienenseuchen-Verordnung. Die Anmeldung dient der Tierseuchenbekämpfung: Bricht in deiner Region die Amerikanische Faulbrut (AFB) aus, müssen die Behörden alle Bienenstände im Sperrbezirk kennen.

Wichtig: Die Anzeige muss vor oder unmittelbar bei Beginn der Bienenhaltung erfolgen – nicht erst, wenn etwas passiert.

Die drei Pflichten auf einen Blick

WasWoWannKosten
Bienenhaltung anzeigenVeterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadtvor oder unmittelbar bei Beginn der Haltungkostenlos
Bei der Tierseuchenkasse meldenTierseuchenkasse des Bundeslandesbei Beginn, danach jährlich zum StichtagJahresbeitrag je Volk, je nach Land wenige Cent bis wenige Euro
Bestandsbuch führenselbst, beim Amtstierarzt vorzulegenab der ersten Behandlung mit Arzneimittelnkostenlos

Die ersten beiden Punkte sind getrennte Meldungen an getrennte Stellen. Wer nur eine erledigt, hat die andere nicht erfüllt — das ist der häufigste Fehler beim Einstieg.

1. Anmeldung beim Veterinäramt

Erste und wichtigste Stelle ist das Veterinäramt (Amtstierarzt) deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt. Du meldest dort:

  • Name und Anschrift des Imkers
  • Standort(e) der Bienenvölker
  • Anzahl der Völker

In vielen Bundesländern erhältst du dabei eine Registrier- bzw. Betriebsnummer (teils über das HIT-/VVVO-System). Standortwechsel und größere Änderungen der Völkerzahl sind ebenfalls meldepflichtig.

2. Anmeldung bei der Tierseuchenkasse

Davon getrennt ist die Tierseuchenkasse deines Bundeslandes – auch hier ist die Meldung Pflicht. Du zahlst einen jährlichen Tierseuchenbeitrag pro Bienenvolk (wenige Cent bis wenige Euro, je nach Land). Dafür erhältst du im Seuchenfall – etwa bei behördlich angeordneter Abtötung wegen Faulbrut – eine Entschädigung. Die Tierseuchenkasse fragt die Völkerzahl meist jährlich zu einem Stichtag ab.

Es ist Ländersache – prüfe deine Region

Zuständigkeiten, Formulare und Beiträge unterscheiden sich je Bundesland. Mancherorts läuft die Meldung gebündelt über ein Online-Portal, anderswo getrennt über Veterinäramt und Tierseuchenkasse. Im Zweifel ist das Veterinäramt deines Landkreises die richtige erste Anlaufstelle – dort erfährst du den genauen Weg für deine Region.

Das Gesundheitszeugnis: wann du eines brauchst

Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis bescheinigt, dass deine Völker aus einem seuchenfreien Bestand stammen und der Stand nicht in einem Sperrbezirk liegt. Gebraucht wird es in drei Fällen:

  • Wandern: Wer seine Völker in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland bringt, muss die Seuchenfreiheit nachweisen. Ohne Zeugnis ist das Aufstellen am Zielort nicht zulässig.
  • Verkauf oder Abgabe von Völkern und Ablegern: Auch beim Verkauf an einen Imkerkollegen im Nachbarort wird das Zeugnis verlangt. Wer Bienen kauft, sollte umgekehrt darauf bestehen — ein eingeschleppter Faulbrutherd kostet den ganzen eigenen Bestand.
  • Belegstellen-Beschickung: Die meisten Belegstellen setzen ein gültiges Zeugnis voraus.

Ausgestellt wird es vom Amtstierarzt des Veterinäramts, in dessen Bezirk der Stand liegt. Beantragt wird es dort formlos oder über das Formular des Amtes. In der Regel gehört eine Futterkranzprobe dazu: eine Probe aus dem Futterkranz mehrerer Völker wird im Labor auf Sporen der Amerikanischen Faulbrut untersucht. Bis das Ergebnis vorliegt, vergehen ein bis mehrere Wochen — also rechtzeitig vor der Wanderung beantragen, nicht erst am Wochenende davor.

Wie lange ein Zeugnis gilt und was genau verlangt wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Die Auskunft gibt das zuständige Veterinäramt; dort erfährst du auch, ob eine Futterkranzprobe im laufenden Jahr bereits ausreicht.

Was du sonst beachten solltest

  • Gesundheitszeugnis beim Wandern/Verkauf: Wer Völker wandert oder verkauft, braucht meist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (Seuchenfreiheit).
  • Honig-Dokumentation: Wer Honig abgibt, muss zusätzlich das Bestandsbuch nach dem Tierarzneimittelgesetz führen (siehe Varroa-Leitfaden).

Tipp: Hinterlege deine Registriernummer und dein zuständiges Veterinäramt direkt im Profil der Lokalbee-App – so hast du die Daten samt Standorten und Völkerzahl griffbereit, wenn die Tierseuchenkasse oder der Amtstierarzt danach fragt.

Häufige Fragen

Muss ich meine Bienen anmelden?+

Ja. In Deutschland ist die Bienenhaltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzeigepflichtig – unabhängig von der Völkerzahl und davon, ob du Honig verkaufst.

Wo melde ich meine Bienen an?+

Beim Veterinäramt (Amtstierarzt) deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt sowie bei der Tierseuchenkasse deines Bundeslandes. Das Veterinäramt ist die richtige erste Anlaufstelle.

Was kostet die Anmeldung?+

Die Anmeldung beim Veterinäramt ist in der Regel kostenlos. Bei der Tierseuchenkasse zahlst du einen geringen jährlichen Beitrag pro Volk, der im Seuchenfall eine Entschädigung sichert.

Wie beantrage ich ein Gesundheitszeugnis für meine Bienen?+

Beim Amtstierarzt des Veterinäramts, in dessen Bezirk dein Stand liegt — formlos oder über das Formular des Amtes. Meist gehört eine Futterkranzprobe dazu, die im Labor auf Faulbrutsporen untersucht wird. Bis zum Ergebnis vergehen ein bis mehrere Wochen, deshalb rechtzeitig vor einer geplanten Wanderung beantragen.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis?+

Beim Wandern in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland, beim Verkauf oder der Abgabe von Völkern und Ablegern und meist auch für die Beschickung einer Belegstelle. Für die reine Haltung am eigenen Standort brauchst du keines.

Ist die Anmeldung in jedem Bundesland gleich?+

Nein. Die Pflicht gilt bundesweit, aber Zuständigkeiten, Formulare und Beiträge sind Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Tierseuchenkasse — etwa die Bayerische Tierseuchenkasse oder die Niedersächsische Tierseuchenkasse. In einigen Ländern läuft die Meldung gebündelt über ein Online-Portal, in anderen getrennt über Veterinäramt und Tierseuchenkasse. Erste Anlaufstelle ist immer das Veterinäramt deines Landkreises.

Muss ich die Völkerzahl jedes Jahr melden?+

Ja, die Tierseuchenkasse fragt die Völkerzahl meist jährlich zu einem Stichtag ab. Auch Standortwechsel solltest du dem Veterinäramt melden.

Quellen & Fachbehörden

  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
  • Bienenseuchen-Verordnung
  • Tierseuchenkassen der Länder

⚠️ Kein Ersatz für tierärztliche Beratung oder amtliche Vorschriften. Bei Unsicherheiten immer das zuständige Veterinäramt oder einen Imker-Fachberater kontaktieren.

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