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Bienen anmelden: Pflichten beim Veterinäramt & Tierseuchenkasse

Bienen anmelden ist Pflicht: Wo, wann und wie meldest du deine Bienenvölker beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse? Alle Schritte für Imker in Deutschland – mit Bundesland-Hinweisen.

Geprüftes Expertenwissen · Quellen: Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), Bienenseuchen-Verordnung, Tierseuchenkassen der Länder

Muss ich meine Bienen anmelden? – Ja, das ist Pflicht

Wer in Deutschland Bienen hält, muss dies anzeigen – unabhängig von der Völkerzahl und unabhängig davon, ob Honig verkauft wird. Grundlage sind das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und die Bienenseuchen-Verordnung. Die Anmeldung dient der Tierseuchenbekämpfung: Bricht in deiner Region die Amerikanische Faulbrut (AFB) aus, müssen die Behörden alle Bienenstände im Sperrbezirk kennen.

Wichtig: Die Anzeige muss vor oder unmittelbar bei Beginn der Bienenhaltung erfolgen – nicht erst, wenn etwas passiert.

1. Anmeldung beim Veterinäramt

Erste und wichtigste Stelle ist das Veterinäramt (Amtstierarzt) deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt. Du meldest dort:

  • Name und Anschrift des Imkers
  • Standort(e) der Bienenvölker
  • Anzahl der Völker

In vielen Bundesländern erhältst du dabei eine Registrier- bzw. Betriebsnummer (teils über das HIT-/VVVO-System). Standortwechsel und größere Änderungen der Völkerzahl sind ebenfalls meldepflichtig.

2. Anmeldung bei der Tierseuchenkasse

Davon getrennt ist die Tierseuchenkasse deines Bundeslandes – auch hier ist die Meldung Pflicht. Du zahlst einen jährlichen Tierseuchenbeitrag pro Bienenvolk (wenige Cent bis wenige Euro, je nach Land). Dafür erhältst du im Seuchenfall – etwa bei behördlich angeordneter Abtötung wegen Faulbrut – eine Entschädigung. Die Tierseuchenkasse fragt die Völkerzahl meist jährlich zu einem Stichtag ab.

Es ist Ländersache – prüfe deine Region

Zuständigkeiten, Formulare und Beiträge unterscheiden sich je Bundesland. Mancherorts läuft die Meldung gebündelt über ein Online-Portal, anderswo getrennt über Veterinäramt und Tierseuchenkasse. Im Zweifel ist das Veterinäramt deines Landkreises die richtige erste Anlaufstelle – dort erfährst du den genauen Weg für deine Region.

Was du sonst beachten solltest

  • Gesundheitszeugnis beim Wandern/Verkauf: Wer Völker wandert oder verkauft, braucht meist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (Seuchenfreiheit).
  • Honig-Dokumentation: Wer Honig abgibt, muss zusätzlich das Bestandsbuch nach dem Tierarzneimittelgesetz führen (siehe Varroa-Leitfaden).

Tipp: Hinterlege deine Registriernummer und dein zuständiges Veterinäramt direkt im Profil der Lokalbee-App – so hast du die Daten samt Standorten und Völkerzahl griffbereit, wenn die Tierseuchenkasse oder der Amtstierarzt danach fragt.

Häufige Fragen

Muss ich meine Bienen anmelden?+

Ja. In Deutschland ist die Bienenhaltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzeigepflichtig – unabhängig von der Völkerzahl und davon, ob du Honig verkaufst.

Wo melde ich meine Bienen an?+

Beim Veterinäramt (Amtstierarzt) deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt sowie bei der Tierseuchenkasse deines Bundeslandes. Das Veterinäramt ist die richtige erste Anlaufstelle.

Was kostet die Anmeldung?+

Die Anmeldung beim Veterinäramt ist in der Regel kostenlos. Bei der Tierseuchenkasse zahlst du einen geringen jährlichen Beitrag pro Volk, der im Seuchenfall eine Entschädigung sichert.

Muss ich die Völkerzahl jedes Jahr melden?+

Ja, die Tierseuchenkasse fragt die Völkerzahl meist jährlich zu einem Stichtag ab. Auch Standortwechsel solltest du dem Veterinäramt melden.

Quellen & Fachbehörden

  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
  • Bienenseuchen-Verordnung
  • Tierseuchenkassen der Länder

⚠️ Kein Ersatz für tierärztliche Beratung oder amtliche Vorschriften. Bei Unsicherheiten immer das zuständige Veterinäramt oder einen Imker-Fachberater kontaktieren.

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