Muss ich meine Bienen anmelden? – Ja, das ist Pflicht
Wer in Deutschland Bienen hält, muss dies anzeigen – unabhängig von der Völkerzahl und unabhängig davon, ob Honig verkauft wird. Grundlage sind das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und die Bienenseuchen-Verordnung. Die Anmeldung dient der Tierseuchenbekämpfung: Bricht in deiner Region die Amerikanische Faulbrut (AFB) aus, müssen die Behörden alle Bienenstände im Sperrbezirk kennen.
Wichtig: Die Anzeige muss vor oder unmittelbar bei Beginn der Bienenhaltung erfolgen – nicht erst, wenn etwas passiert.
1. Anmeldung beim Veterinäramt
Erste und wichtigste Stelle ist das Veterinäramt (Amtstierarzt) deines Landkreises bzw. deiner kreisfreien Stadt. Du meldest dort:
- Name und Anschrift des Imkers
- Standort(e) der Bienenvölker
- Anzahl der Völker
In vielen Bundesländern erhältst du dabei eine Registrier- bzw. Betriebsnummer (teils über das HIT-/VVVO-System). Standortwechsel und größere Änderungen der Völkerzahl sind ebenfalls meldepflichtig.
2. Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
Davon getrennt ist die Tierseuchenkasse deines Bundeslandes – auch hier ist die Meldung Pflicht. Du zahlst einen jährlichen Tierseuchenbeitrag pro Bienenvolk (wenige Cent bis wenige Euro, je nach Land). Dafür erhältst du im Seuchenfall – etwa bei behördlich angeordneter Abtötung wegen Faulbrut – eine Entschädigung. Die Tierseuchenkasse fragt die Völkerzahl meist jährlich zu einem Stichtag ab.
Es ist Ländersache – prüfe deine Region
Zuständigkeiten, Formulare und Beiträge unterscheiden sich je Bundesland. Mancherorts läuft die Meldung gebündelt über ein Online-Portal, anderswo getrennt über Veterinäramt und Tierseuchenkasse. Im Zweifel ist das Veterinäramt deines Landkreises die richtige erste Anlaufstelle – dort erfährst du den genauen Weg für deine Region.
Was du sonst beachten solltest
- Gesundheitszeugnis beim Wandern/Verkauf: Wer Völker wandert oder verkauft, braucht meist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (Seuchenfreiheit).
- Honig-Dokumentation: Wer Honig abgibt, muss zusätzlich das Bestandsbuch nach dem Tierarzneimittelgesetz führen (siehe Varroa-Leitfaden).
Tipp: Hinterlege deine Registriernummer und dein zuständiges Veterinäramt direkt im Profil der Lokalbee-App – so hast du die Daten samt Standorten und Völkerzahl griffbereit, wenn die Tierseuchenkasse oder der Amtstierarzt danach fragt.